FR: Mehr oder weniger Demokratie?
In der Online-Ausgabe der Frankfurter Rundschau findet sich unlängst ein Streitgespräch zwischen Jo Leinen (SPD), Mitglied des EU-Parlamentes, als Befürworter des Reformvertrages und Dietrich Murswiek, Staatsrechtler, der eine Klage gegen den Vertrag vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt, über die Frage: „Bringt der EU-Reformvertrag mehr oder weniger Demokratie?“
Während sich Leinen auf die ausgebauten Befugnisse des Parlamentes in seiner Funktion als Bürgerkammer fokussiert und die ungleiche Vertretung von Bürgern aus verschieden großen Ländern im Parlament verteidigt, kritisiert Murswiek ebendiese Ungleichbewertung, die einem maltesischen Bürger die Stimmkraft von gut 10 deutschen Bürgern verschafft. Darüber hinaus stellt für ihn das Fehlen des Initiativrechts des Parlamentes einen inakzeptablen Mangel dar. Überdies untergrabe das zunehmende Mehrheitsprinzip im Rat (im Gegensatz zum bisherigen Standard, dem Einstimmigkeitsprinzip) die demokratische Legitimation des Gremiums.
Für meinen Begriff sind hier einige wichtige Punkte angesprochen. Dass sich Murswiek so über die Ungleichbewertung mokiert, mag mit seinem Beruf zusammenhängen. Dass kleinere Staaten durch die kleinere Bevölkerung im Nachteil sind, was demokratische Initiativen angeht, ist vermutlich jedem ersichtlich; wenn man also auch Staaten wie Malta oder auch die baltischen Staaten ins Boot holen will, muss vom strikten Gleichheitsgrundsatz, wie im Grundgesetz vorgesehen, vermutlich abgewichen werden, um tatsächlich gleiche Chancen für alle Bürger herbeizuführen.
(Für den Ministerrat wird beispielsweise eine qualifizierte Mehrheit von 73,91% (255 von 345) der Stimmen, sowie die Mehrheit der Staaten und die damit verbundene Vertretung von mindestens 62 % der Bevölkerung der EU vorgesehen; damit hätten, wenn man sich die Mühe macht, einige Beispiele durchzurechnen, weder eine Gruppe der großen Staaten eine übergroße Macht durch ebendiese Größe, andererseits aber könnte aber auch eine einfache Staatenmehrheit kleiner Nationen keinesfalls den mehreren hundert Millionen Bürgern der größten Staaten ihre Vorstellungen diktieren.)
Andererseits ist in meinen Augen die Kritik am fehlenden Initiativrecht des Parlamentes sehr berechtig, da sonst Initiativen (abgesehen von wenigen Ausnahmen) nur aus der Kommission kommen können, die also nie einer auch nur halbwegs direkten demokratischen Legitimation bedürfte. Initiativen aus der Bürgerkammer sind unumgänglich, um wirklich durchgehend europaweiten Bürgerwillen durchzusetzen.
Auch mag die Aushöhlung des Einstimmigkeitsprinzips praktisch erscheinen, da Entscheidungen leichter fallen, jedoch ist die Kritik am Mehrheitsprinzip an dieser Stelle berechtigt. Wenn eine nationale Regierung nur gut 50% Zustimmung in ihrem Land hat und dann von den vielen Regierungen nur gut die Hälfte zustimmen muss, dann kommen Vorschläge durch, die (aufgrund der Unterschiedlichen Landesgröße) vielleicht unter 25% der Bevölkerung gewollt hätten. Hier ist ein Einstimmigkeitsprinzip unumgänglich, wenn nicht wie im Rat andere Wege beschritten würden, um sicherzustellen, dass die Anerkennung der Bürgermehrheit gewahrt bleibt.
Dass rechtlich gesehen Probleme auftreten können, wenn von der Gleichbehandlung aller Bürger abgewichen wird, kann ich durchaus nachvollziehen. Vielleicht sollte man den Bürgern deshalb diesen Verfassungsentwurf erklären und sie darüber abstimmen lassen – nicht umsonst heißt es in Art. 146 des Grundgesetzes, dass es einer Befragung des Volkes bedürfe, wenn für dieses Land eine andere (in diesem Fall genauer gesagt eine zusätzliche) Verfassung gewählt würde.



