SoFFin außer Kontrolle…
Der SoFFin, der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung, wurde von der Politik gepriesen. Das Allheilmittel gegen Börsencrash und Schrottpapiere ward erschienen, mit ihm sollten Transparenz und Kontrolle bezüglich der Finanzmärkte einkehren. Doch was ist geschehen? Was ist die Gegenleistung für etliche Hundert Milliarden Euro?
Der Fonds ist, zumindest wenn man Joachim Wieland, Professor für Öffentliches und Haushaltsrecht an der Verwaltungshochschule Speyer glaubt, verfassungswidrig. Warum? Ganz einfach: Wenn die Abgeordneten im parlamentarischen Kontrollausschuss zur Bankenrettung zusammenkommen geben sie die meisten ihrer Rechte ab, wie etwa das Recht, dem Parlament (sprich: auch der Opposition, der direkten demokratischen Kontrolle der Regierung) darüber zu berichten (bei Haftstrafen verboten), der Ausschuss kann nichteinmal bestimmen, wie die zur Verfügung gestellten Summen genutzt werden, er ist nämlich ein reines Informationsgremium – dabei sollte er die Bankenrettung kontrollieren.
Die Angehörigen dieses Kreises sind dazu eines ihrer grundlegenden Rechte in ihrer Funktion beraubt worden: Sie dürfen nicht einmal Einsicht in die Bücher der Banken nehmen, für die Steuergelder aufgebracht werden. Eine der wichtigsten Funktionen des Parlamentes ist doch das Haushaltsrecht, aber hier ist davon nicht allzu viel übrig, wenn man bedenkt, dass allein die Regierung mit den Banken die Summen ausgekungelt hat, die in der Gänze den üblichen Bundeshaushalt bei weitem übertreffen.
Doch wer kontrolliert den Ausschuss genau? Das sind einige Politiker oder Ex-Banker wie Norbert Stratthaus (Finanzminister a.D. in Baden-Württemberg), Hannes Rehm (Ex-Vorstandsvorsitzender der Norddeutschen Landesbank), Christopher Pleister (langjähriger Präsident des Bundesverbandes der Volks-und Raiffeisenbanken). Diese unterbreiten Vorschläge, welchen Banken welche Summe zukommen solle, diese Anregungen werden dann einem sog. „Leistungsausschuss“ vorgelegt. Dort sitzen dann einige Staatssekretäre wie Jörg Asmussen, der einer der glühenden Verfechter freier Finanzmärkte ist, einer der Leute, denen jegliche Deregulierung und Privatisierung nie schnell genug gehen kann (An dieser Stelle sei an die Nachdenkseiten verwiesen, dort werden die Machenschaften des Herrn Asmussen genauer beleuchtet), oder auch aus dem Kanzleramt oder dem Wirtschaftsministerium. Diese entscheiden dann geheim, welchem Vorschlag in welcher Form stattgegeben wird. Einzig der Finanzminister könnte mit seinem letzten Wort noch etwas kippen. Das Parlament wird indes vor vollendete Tatsachen gestellt, Informationen über Auflagen für bestimmte Banken, Summen, Finanzlage einzelner Institute gibt es nur für den kleinen Ausschuss, der aber zum Schweigen verdonnert wurde. Dass hier verfassungsrechtlich zumindest Bedenken angebracht sind, erscheint durchaus verständlich.
Wie kam es dazu? Im Zeichen der Finanzkrise gab das Parlament seine Rechte freiwillig auf. Frau Merkel sprach, es gebe keine Alternative zu diesem Gesetz, das pikanterweise auch noch von der Wirtschaftskanzlei Freshfields (siehe auch mein früherer Beitrag Parteiverrat) geschrieben wurde. Die Regierung zuzüglich der FDP winkte den innerhalb einer Woche durch alle Gremien gepeitschten Entwurf durch – das heißt, das Parlament entmachtete sich hinsichtlich der Summe von 480 Milliarden Euro und deren Verwendung selbst, nicht einmal Kontrollfunktionen wurden eingerichtet. Derweil teilte die Regierung Plusminus mit, Interessenkonflikte seien „aus standesrechlichen Gründen“ ausgeschlossen.
Ich meine: Immerhin ein Hoffnungsschimmer, dass es selbst in der FDP noch Leute gibt, die es komisch finden, dass Gesetze nicht parlamentarischen Kreisen entworfen werden. Vielleicht kommt der Fall ja noch nach Karlsruhe. Ansonsten bleibt ja immer noch irgendwo ein Notfallparagraph.
Quelle: ARD, Plusminus



